Blutzuckermessen unter fachlicher Anleitung in der Apotheke

Apotheken und BARMER optimieren die Betreuung von Diabetikern
Erster bundesweiter Vertrag verbessert die Versorgung von Typ-2-Diabetikern

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die BARMER bieten Diabetikern, die ihren Blutzucker selbst messen, seit kurzem einen besonderen Service, um Fehler bei der Blutzuckermessung zu vermeiden. Das sieht der erste bundesweite Vertrag mit der BARMER zur Betreuung von Menschen mit Typ-2-Diabetes vor. Ziel dieser pharmazeutischen Dienstleistung ist es, dass Diabetiker ihre Blutzuckerselbstkontrolle - nach Anleitung in qualifizierten Apotheken - fehlerfrei durchführen können. "Mit dieser Dienstleistung nutzt die BARMER die heilberufliche Kompetenz der Apotheken zum Wohle ihrer Versicherten", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker: "Dieses Projekt ist richtungsweisend und wird zu einer optimalen Behandlung der Patienten beitragen."


Im Rahmen der Dienstleistung "Qualitätscheck Blutzuckermessung" erklärt die teilnehmende Apotheke dem BARMER-Versicherten den Nutzen der Beratung, führt mit ihm zusammen die Messung durch und dokumentiert die Ergebnisse.

Die häufigsten Fehler beim Messen sind

  • das fehlende Reinigen der Hände
  • das Herauspressen des Blutstropfens aus der Fingerkuppe
  • Bedienungsfehler der Messgeräte

Die EDGAr-Studie hatte gezeigt, dass schon ein einmaliges standardisiertes Beratungsgespräch in einer Apotheke die Fehlerquote beim Messen des Blutzuckers halbieren kann. Auch Schmerzen lassen sich vermeiden. Die korrekte Überwachung des Blutzuckerspiegels ist die wichtigste Voraussetzung für den Betroffenen, die medikamentöse Therapie, Ernährung und Bewegung gut abzustimmen.

Eine Apotheke kann an dem Vertrag teilnehemn, wenn sie über spezielle Fortbildungen im Diabetes-Bereich verfügt, d. h. die Apotheke muss fachlich besonders qualifiziert sein. Patienten kommen nur dann für den neuen Qualitätscheck in Frage, wenn sie bei der BARMER versichert sind und als Typ-2-Diabetiker eine Blutzuckerselbstkontrolle durchführen.

[10.06.2009] Quelle: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

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