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AGB der Diabetes News Media AG für die Rubrik "Marktplatz"


1. Anwendung und Änderungen der AGB


  1. Die Diabetes News Media AG erbringt alle Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Rubrik "Marktplatz" ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden nur Anwendung, soweit dies von der Diabetes News Media AG schriftlich bestätigt wurde. Der allgemeine Hinweis auf die Anwendbarkeit der AGB des Kunden genügt hierfür nicht.

  2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen der Diabetes News Media in der Rubrik Marktplatz, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

  3. Die Diabetes News Media AG ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Einsicht der geänderten AGB im Internet auf den Seiten der Diabetes News Media AG unter www.diabetes-news.de/agb_marktplatz.htm. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so sind beide Vertragspartner berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

  4. Angebote der Diabetes News Media AG sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch die Diabetes News Media AG oder mit erster Erfüllungshandlung zustande, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden bedarf. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebots oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden gelten als neues Angebot.

  5. Die Verträge zwischen der Diabetes News Media AG und dem Kunden haben individuell vereinbarte Laufzeiten. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag um die Zeit, für die der Vertrag abgeschlossen wurde. Die Kündigung bedarf der Schriftform.


2. Art und Ausführung der Leistungen durch die Diabetes News Media AG

  1. Die Leistungen der Diabetes News Media AG unter der Rubrik Marktplatz umfassen die Erstellung und Präsentation eines Firmenschildes, sowie der dazugehörigen Internetseiten des Kunden und / oder seiner Produkte innerhalb einer Unterrubrik des Marktplatzes.

  2. Innerhalb der Rubrik Marktplatz können allein Angebote berücksichtigt werden, die im Zusammenhang mit Diabetes und den dazugehörigen Produkten und Dienstleistungen stehen. Soweit die Produkte des Kunden einer Produktkategorie zugehörig sind, die bisher auf dem Marktplatz nicht vertreten ist, können nach Absprache auch weitere Produktkategorien erstellt werden.

  3. Die im Rahmen des Auftrags von der Diabetes News Media AG erstellten Internetseiten des Kunden werden in das Portal der Diabetes News Media AG eingestellt und in das Design und die Menüführung des Portals integriert. Die darüber hinausgehenden individuellen Gestaltungen der Seiten erfolgen durch die Diabetes News Media AG in Absprache mit dem Kunden.

  4. Im Falle von technischen Problemen, die eine Fortsetzung der Bereitstellung von Angeboten in der Rubrik Marktplatz auf Dauer verhindern, ist die Diabetes News Media AG berechtigt, Teile des Vertrages oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Kunde seine Dienstleistungen oder Produkte aus dem Themenbereich Diabetes einstellt. Der Kunde hat der Diabetes News Media AG die Einstellung von Produkten oder Dienstleistungen über die auf dem Marktplatz informiert wird unverzüglich anzuzeigen.

  5. Soweit die Diabetes News Media AG über den vertraglichen Inhalt hinaus für den Kunden freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich aus der Einstellung nicht.

  6. Die Diabetes News Media AG behält sich das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an der von ihr zu erbringenden Leistung jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen.


3. Erreichbarkeit, Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen

  1. Die Diabetes News Media AG sorgt mit größter Sorgfalt für die Erreichbarkeit ihrer Angebote. Aufgrund von Wartungsarbeiten an Servern und dem Informationsangebot kann es jedoch notwendigerweise zu Ausfallzeiten kommen. Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden ergeben sich daraus nicht.

  2. Die Bereitstellung von Informationen im Internet unterliegt gesetzlichen Regelungen, die ständig Änderungen erfahren können. Die Diabetes News Media AG ist lediglich für die Überwachung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ihres Rahmenangebotes verantwortlich. Soweit die Internetseiten des Kunden aufgrund ihrer individuellen Inhalte gesetzlichen Änderungen unterliegen und der Anpassung bedürfen, hat der Kunde für die Anpassung seiner Internetseiten Sorge zu tragen.

  3. Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm gelieferten Daten und Informationen, sowie für ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen verantwortlich. Er garantiert, dass alle von ihm gelieferten Daten und Informationen frei von Rechten Dritter sind und überträgt alle nach diesem Vertrag erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte auf die Diabetes News Media AG. Der Kunde stellt die Diabetes News Media AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen vom Kunden gelieferter Informationen und Daten frei.

  4. Die Diabetes News Media AG ist berechtigt, Inhalte, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, unverzüglich und ohne weitere Ankündigung zu löschen


4. Haftung

Soweit diese AGB keine gesonderten Bestimmungen enthalten, ist die Haftung der Diabetes News Media wie nachfolgend geregelt:

  1. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für den Gesamtauftrag zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Diabetes News Media AG, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung der Diabetes News Media AG für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.

  2. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die Diabetes News Media AG darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Auftrags beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

  3. Für Störungen im Übertragungsnetz der Deutschen Telekom AG und anderer Netzwerkbetreiber, sowie Ausfälle anderer, nicht von der Diabetes News Media AG betriebener Kommunikationsnetze ist die Diabetes News Media AG nicht verantwortlich. Leistungsverzögerungen aufgrund des Ausfalls von Kommunikationsnetzen hat die Diabetes News Media AG nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen.


5. Vergütung

  1. Die vereinbarte Vergütung wird 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden mit Fälligkeit der Zahlung die gesetzlichen Zinsen berechnet. Die Diabetes News Media AG kann bei Zahlungsverzug die weitere Bearbeitung des laufenden Auftrages nach ihrer Wahl bis zur Bezahlung zurückstellen oder Vorauszahlungen verlangen.

  2. Zusatzleistungen wie Scannen, Bildbearbeitung oder Digitalisierung sowie vom Kunden gewünschte oder zu vertretende nachträgliche Änderungen sind, soweit nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen.


6. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, einschließlich der Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Vaihingen / Enz. Soweit Ansprüche der Diabetes News Media AG nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Vaihingen vereinbart.



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