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Ziele des BVDK

Mit der Neugründung des BVDK im Berufsverband der Diabetologen Deutschland ist es nunmehr gelungen, Diabetologen in Kliniken und Praxen zusammenzubringen, um gemeinsam berufspolitische Ziele zu definieren und deren Durchsetzung zu erreichen. Dabei unterscheiden sich die berufspolitischen Ziele in manchen Punkten zwischen denen der Diabetologen in Kliniken und denen der niedergelassenen Kollegen. Dies ergibt sich beispielsweise aus der Tatsache, dass unterschiedliche Entgeldsysteme bestehen, die Aufgabenteilung unterschiedlich ist und die Erfordernisse einer optimalen medizinischen Versorgung zwischen Kliniken und Praxen differieren.

Das gemeinsame Ziel aller Diabetologen ist es, unter den derzeit schwierigen gesundheitspolitischen Verhältnissen dennoch eine adäquate Betreuung von Menschen mit Diabetes mellitus zu ermöglichen und die dabei erbrachten Leistungen auch adäquat vergütet zu bekommen. In enger Abstimmung mit Fachgesellschaften und dem Bundesverband der Diabeteskliniken soll hier sicher gestellt werden, dass im neuen Entgeldsystem (Abrechnung nach Diagnosis Related Groups) der Diabetes richtig abgebildet und eine adäquate Bezahlung ermöglicht wird.

Eine weitere Herausforderung der nahen Zukunft ist die effektive Umsetzung von Modellen zur integrierten Versorgung von Menschen mit Diabetes mellitus. Hierzu gibt es zahlreiche Vorstellungen, darunter beispielsweise die Umsetzung des DMPs für den Typ 1 Diabetes mellitus als Integrationsmodell oder die Behandlung von Menschen mit diabetischem Fußsyndrom als Sektor übergreifende Versorgung. Dabei sind derzeit die Vorstellungen zu diesem Thema sowohl bei Kostenträgern als auch bei Leistungsanbietern diskrepant. Aufgabe des BVDK ist es, hier gesprächsbereit zu bleiben und einvernehmlich effektive Modelle zu entwickeln.

Im mittelfristigen Bereich ist es ein weiteres Ziel, an einer einheitlichen Definition der dritten Versorgungsebene im Rahmen von Disease Management Programmen mitzuarbeiten. Hier gibt es über das Bundesgebiet verteilt unterschiedliche Überlegungen, wie die dritte Versorgungsebene, das heißt die stationäre Versorgung von Menschen mit Diabetes mellitus zu regeln ist. Beispiele hierfür sind das Modell der AOK Rheinland-Pfalz oder aber auch die Anerkennung von Behandlungseinrichtungen nach Richtlinien der Deutschen Diabetes-Gesellschaft als Definitionsmodell für die Qualifikation von klinischen Diabeteseinrichtungen.

Ein langfristiges Ziel wird die Mitwirkung an der Art und Weise, sowie der Qualität der Ausbildung von Diabetologen sein. Hier zeigt sich, dass nach wie vor eine von der Ärztekammer anerkannte Ausbildung von Diabetologen nicht umgesetzt ist. Da dies ein erheblicher Nachteil für das Auffinden qualifizierter Ärzte für die Patienten darstellt, besteht hier eine dringliche Notwendigkeit. Da solche Regelungen jedoch schwer umsetzbar und die Diskussionen langwierig ist, sieht sich der BVDK gezwungen, in die Diskussion einzugreifen, bzw. diese aktiv aufzunehmen.

Wann immer sich eine aktuelle Notwendigkeit berufspolitischer Aktivitäten ergibt, wird der BVDK im Rahmen des BDD kompetenter Ansprechpartner für seine Mitglieder sein.




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